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   BSG, 23.08.1967 - 3 RK 55/66   

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https://dejure.org/1967,2575
BSG, 23.08.1967 - 3 RK 55/66 (https://dejure.org/1967,2575)
BSG, Entscheidung vom 23.08.1967 - 3 RK 55/66 (https://dejure.org/1967,2575)
BSG, Entscheidung vom 23. August 1967 - 3 RK 55/66 (https://dejure.org/1967,2575)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beitragszuschuss der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte für eine in den Niederlanden bestehende freiwillige Krankenversicherung eines Rentners zu zahlen - Zustellung des angefochtenen Urteils außerhalb des Geltungsbereichs des Sozialgerichtsgesetzes (SGG) - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 27, 129
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 21.03.1961 - 3 RK 62/60

    Erfordernis der Durchführung eines Vorverfahrens vor Klageerhebung in

    Auszug aus BSG, 23.08.1967 - 3 RK 55/66
    Diese Vorschriften, die auf dem Gesetz über Krankenversicherung der Rentner - KVdR - von 12. Juni 1956 (BGBl 1, 500) beruhen, sind erst während der parlamentarischen Beratung des Gesetzes eingefügt worden (vgl zur Entstehungsgeschichte BSG 14, 112; 113 und 116, 118).
  • BSG, 03.02.1966 - 4 RJ 387/64

    Witwenrente - Auslandsaufenthalt der Witwe - Zahlungsverweigerungsgrund

    Auszug aus BSG, 23.08.1967 - 3 RK 55/66
    Ob ihre Zahlung deswegen grundsätzlich unzulässig ist, weil nur die ausdrücklich in den §§ 1315 ff RVO = §§ 94 ff AVG zugelassenen Zahlungen in das Ausland geleistet werden dürfen (vgl. BSG 22, 263 für Beitragserstattungen und BSG 24, 227 für Witwenrentenabfindungen), kann für den vorliegenden Rechtsstreit unentschieden bleiben (die Frage wird bejaht in einem Bescheid des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger vom 25. Januar 1967, Die Beiträge 1967, 204).
  • BSG, 24.02.1965 - 4 RJ 403/62

    Beitragsrückerstattung bei Heirat - Wohnsitz des Versicherten - Wohnsitz in der

    Auszug aus BSG, 23.08.1967 - 3 RK 55/66
    Ob ihre Zahlung deswegen grundsätzlich unzulässig ist, weil nur die ausdrücklich in den §§ 1315 ff RVO = §§ 94 ff AVG zugelassenen Zahlungen in das Ausland geleistet werden dürfen (vgl. BSG 22, 263 für Beitragserstattungen und BSG 24, 227 für Witwenrentenabfindungen), kann für den vorliegenden Rechtsstreit unentschieden bleiben (die Frage wird bejaht in einem Bescheid des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger vom 25. Januar 1967, Die Beiträge 1967, 204).
  • BSG, 20.04.2016 - B 3 P 4/14 R

    Pflegeversicherung - Verhinderungspflege bis zu sechswöchigem Auslandsaufenthalt

    Deshalb begrenzt der völkerrechtliche Territorialitätsgrundsatz weder den Versicherungsschutz der gesetzlichen Sozialversicherung auf das Inland, noch verbietet er den Transfer von Leistungen ins Ausland, soweit dadurch die Interessen des ausländischen Staates nicht berührt werden (BSGE 27, 129, 132 = SozR Nr. 15 zu § 381 RVO; BSGE 31, 228, 290 = SozR Nr. 24 zu § 381 RVO; BSGE 40, 57, 59 = SozR 2200 § 539 RVO Nr. 8; BSGE 53, 150, 152 f = SozR 2200 § 222 Nr. 1) .
  • BSG, 28.08.1970 - 3 RK 94/69
    Zweck dieser -durch das Gesetz über die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) vom 12. Juni 1965 eingefügten -Vorschrift war ursprünglich, denjenigen Rentnern, die das genannte Gesetz nicht in die Versicherungspâ- icht einbezogen hatte, durch Zahlung eines Beitragszuschusses den Abschluß oder die Aufrechterhaltung einer freiwilligen Krankenversicherung - bei einem Träger der gesetzlichen Krankenversicherung oder einem privaten Versicherungsunternehmen - zu ermöglichen (BSG 27, 129, 130).

    Daß das Territorialprinzip, das die Ausübung staatlichen Versicherungszwangs grundsätzlich auf das eigene Staatsgebiet beschränkt (in diesem Sinne ist es auch in BSG 7, 257, 263; 17, 173, 177;SozR Nr8 zu 5 73 G 131 und Nr39 zu 5182 RVO verstanden worden), der Zahlung von Versicherungsleistungen in das Ausland nicht entgegensteht, hat der Senat schon entschieden (BSG 27, 129, 132): Ein Zwang irgendwelcher Art, der die Ausübung staatlicher Gewalt kennzeichnet, ist mit der Zahlung von Leistungen nicht nach.

    Die Überschrift vor 55 94 ff AVG ("Zahlung von Leistungen bei Aufenthalt außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes") scheint zwar dafür zu sprechen, daß die nachfolgenden Vorschriften für sämtliche "Leistungen" der AV an Berechtigte im Ausland gelten, mithin auch für Beiträge zur KVdR und die ihnen gleichzustellenden Beitragszuschüsse nach @381 Abs4 RVO, die beide zu den Regelleistungen der AV gehören (5 12 Nr5 AVG und BSG 27, 129, 133).

    Da diese Träger ihren Sitz stets im Inland haben, stellt sich insoweit das Problem einer Zahlung in das Ausland nicht, selbst wenn der im Inland versicherte Rentner sich (vorübergehend) im Ausland aufhält und dort von seiner inländischen Krankenkasse unmittelbar oder über eine aushelfende ausländische Kasse Leistungen erhält (vgl BSG 27, 129, 132).

    Zu dem gleichen Ergebnis war der Senat schon in einem früheren Urteil gelangt, das einen in den Niederlanden wohnhaften Rentner betraf (BSG 27, 129).

    Andererseits hat der Senat bisher auch bei Rentnern mit Wohnsitz im Ausland eine "Vollversicherung" in dem Sinne gefordert, daß ihnen bei ambulanter und stationärer Behandlung Leistungen zustehen, die in etwa denen entsprechen, die freiwillig Versicherte in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung erhalten (BSG 27, 129, 131; Urteil Vom 25. April 1969, 3 RK 51/66, unter Hinweis auf BSG 23, 42, 43).

  • BSG, 05.07.2005 - B 1 KR 4/04 R

    Krankenversicherung - KVdR-Versicherter mit Wohnort in einem anderen

    Da auch die Beitragspflicht der Rentenversicherung zu Gunsten von Auslandsrentnern mit Leistungsansprüchen auf Kosten einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse aber ein wesentliches Argument dafür war, dass das BSG einen rentenversicherungsrechtlichen Anspruch auf Beitragszuschuss zu Gunsten der privat oder freiwillig versicherten Rentner im Ausland bejaht hat und da der Schluss zumindest nahe gelegen hat, ohne eigens getroffene Regelungen sei der krankenversicherungsrechtliche Status von Beziehern einer deutschen Rente im Ausland wie derjenige von den Inlandsrentnern zu beurteilen (vgl Urteile des 3. Senats des BSG vom 23. August 1967 in BSGE 27, 129 = SozR Nr. 15 zu § 381 RVO mwN und vom 28. August 1970, BSGE 31, 288 = SozR Nr. 24 zu § 381 RVO), konnte sich im Lichte dieser Erwägungen die Kodifikation des sozialversicherungsrechtlichen Territorialitätsprinzips in § 3 SGB IV zum 1. Juli 1977 auf die Krankenversicherung von Auslandsrentnern nicht auswirken (vgl insgesamt Senat, BSGE 84, 98, 105 f = SozR aaO).
  • BSG, 16.06.1999 - B 1 KR 5/98 R

    KVdR - Versicherungsverhältnis - Mitgliedschaftsverhältnis -

    Außerdem wurde auf spezielle Ausschlußvorschriften hingewiesen (§ 20 Abs. 1 der Verordnung über die Krankenversicherung der Rentner vom 4. November 1941, RGBl I 689, später Art. 3 § 5 Abs. 2 Finanzänderungsgesetz 1967 vom 21. Dezember 1967, BGBl I 1259) und so der Schluß zumindest nahegelegt, ohne eigens getroffene Regelungen sei der krankenversicherungsrechtliche Status von Beziehern einer deutschen Rente im Ausland wie derjenige von Inlandsrentnern zu beurteilen (vgl die Darstellung in den Urteilen des 3. Senats des BSG vom 23. August 1967 in BSGE 27, 129 = SozR Nr. 15 zu § 381 RVO mwN zu Meinungen in der Literatur und vom 28. August 1970 in BSGE 31, 288 = SozR Nr. 24 zu § 381 RVO).
  • BSG, 27.05.2014 - B 5 RE 8/14 R

    Rentenbezieher mit Auslandswohnsitz (hier Schweiz) - Beitragszuschuss -

    Krankenversicherungsunternehmen im Sinne der Vorschrift sind alle (deutschen oder ausländischen) Versicherungsunternehmen, die eine Krankenversicherung durchführen und nicht Träger der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung sind, mögen sie im Übrigen privat oder öffentlich-rechtlich organisiert sein (vgl BSGE 14, 116, 118 = SozR Nr. 2 zu § 381 RVO; BSGE 27, 129, 130, 131 = SozR Nr. 15 zu § 381 RVO; BSG SozR 2200 § 385 Nr. 11 S 50 zu § 534 Abs. 1 RVO und § 173a RVO; BSGE 58, 224, 225 = SozR 2600 § 239 Nr. 1 zu § 239 Abs. 1 S 1 RKG, § 534 RVO und § 173a Abs. 1 RVO; s auch KomGRV, § 106 SGB VI RdNr 4, Stand: März 2009) .
  • BSG, 05.07.2005 - B 1 KR 2/04 R

    Mitgliedschaft in der Krankenversicherung der Rentner bei Wohnort in einem

    Da auch die Beitragspflicht der Rentenversicherung zu Gunsten von Auslandsrentnern mit Leistungsansprüchen auf Kosten einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse aber ein wesentliches Argument dafür war, dass das BSG einen rentenversicherungsrechtlichen Anspruch auf Beitragszuschuss zu Gunsten der privat oder freiwillig versicherten Rentner im Ausland bejaht hat und da der Schluss zumindest nahe gelegen hat, ohne eigens getroffene Regelungen sei der krankenversicherungsrechtliche Status von Beziehern einer deutschen Rente im Ausland wie derjenige von den Inlandsrentnern zu beurteilen (vgl Urteile des 3. Senats des BSG vom 23. August 1967 in BSGE 27, 129 = SozR Nr. 15 zu § 381 RVO mwN und vom 28. August 1970, BSGE 31, 288 = SozR Nr. 24 zu § 381 RVO), konnte sich im Lichte dieser Erwägungen die Kodifikation des sozialversicherungsrechtlichen Territorialitätsprinzips in § 3 SGB IV zum 1. Juli 1977 auf die Krankenversicherung von Auslandsrentnern nicht auswirken (vgl insgesamt Senat, BSGE 84, 98, 105 f = SozR aaO).
  • BSG, 27.05.2014 - B 5 RE 6/14 R

    Rentenbezieher mit Auslandswohnsitz (hier Schweiz) - kein Zuschuss des

    Krankenversicherungsunternehmen im Sinne der Vorschrift sind alle (deutschen oder ausländischen) Versicherungsunternehmen, die eine Krankenversicherung durchführen und nicht Träger der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung sind, mögen sie im Übrigen privat oder öffentlich-rechtlich organisiert sein (vgl BSGE 14, 116, 118 = SozR Nr. 2 zu § 381 RVO; BSGE 27, 129, 130, 131 = SozR Nr. 15 zu § 381 RVO; BSG SozR 2200 § 385 Nr. 11 S 50 zu § 534 Abs. 1 RVO und § 173a RVO; BSGE 58, 224, 225 = SozR 2600 § 239 Nr. 1 zu § 239 Abs. 1 S 1 RKG, § 534 RVO und § 173a Abs. 1 RVO; s auch KomGRV § 106 SGB VI RdNr 4, Stand: März 2009) .
  • BSG, 09.03.1982 - 3 RK 64/80

    Kostenerstattung von der Krankenkasse; Selbsttragung der Kosten; Beschäftigung im

    vor allem bei Geldleistungen (BSGE 27, 129, 131 ff; 31, 288, 290 ff ; vgl auch BSGE 31, 100 ff = SozR Nr. 39 zu 5 182 RVG).
  • BSG, 25.10.1978 - 1 RJ 32/78

    Berechtigtes Interesse - Feststellungsklage - Offenbarung vonGeheimnissen -

    Ebenso aber hat es wiederholt ausgesprochen, daß das Territorialitätsprinzip der Zahlung von Leistungen eines inländischen Versicherungsträgers in das Ausland nicht entgegensteht, weil hiermit ein für die Ausübung staatlicher Gewalt charakteristischer Zwang irgendwelcher Art nicht ausgeübt und die innerstaatliche Rechtsordnung nicht über die Grenzen des eigenen Hoheitsbereiches erstreckt wird (BSGE 27, 129, 132; 31, 288, 290).
  • BSG, 20.04.1977 - 7 RAr 55/75

    Anspruch auf Wintergeld - Verfahren - Betriebsvertretung - Notwendige Beiladung -

    Danach findet der Wirkungsbenich auch von sozialversicherungsrechtlichen Normen seine Schranke grundsätzlich an den Grenzen der inländischen Staatsgewalt; er umfaßt im Prinzip nur solche Sachverhalte, die sich im Inland verwirklichen, eine Rechtsfolge, die von der völkerrechtlichen Regel abgeleitet wird, daß die staatliche Hoheitsgewalt nur innerhalb der räumlichen Grenzen des eigenen Hoheitsgebiets ausgeübt werden darf (vgl BSGE 7, 257, 265; 17, 175, 177; 27, 129, 452; 52, 474, 475; BSG in SozR 2200 5 559 Nr. 8, jeweils mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
  • BSG, 05.10.1977 - 3 RK 62/75

    Pflicht zur Zahlung des Arbeitgeberzuschußes zum Krankenversicherungsbeitrag

  • BSG, 18.12.1984 - 12 RK 35/83

    Beitragspflicht - Ruhestandsbeamter - Pension - Schwerbeschädigtenrente

  • BSG, 30.06.1983 - 11 RAz 1/82

    Krankenschutzsystem - Anspruch auf Beitragszuschuß - Gleichwertigkeit der

  • LSG Hessen, 28.10.1975 - L 2 J 772/74

    Zuschluß zum Krankenversicherungsbeitrag Rentner im Ausland; unzulässige

  • BSG, 24.05.1973 - 3 RK 21/72

    Vollversicherung - Auslandsrentner - Vergleichbarer Versicherungsschutz -

  • BSG, 12.03.1981 - 11 RAz 1/80

    Zuschuss zu den Aufwendungen für eine Sterbegeldversicherung - Begriff der

  • LSG Hessen, 09.07.1980 - L 8 KR 857/79

    Krankenversicherung; Beiträge; Stundung; Rentenantragsteller; deutsche;

  • BSG, 18.12.1984 - 12 RK 40/84
  • BSG, 08.11.1983 - 12 RK 58/82
  • BSG, 15.09.1978 - 11 RAz 1/78
  • BSG, 27.05.1971 - 3 RK 64/70
  • BSG, 23.02.1977 - 12 RK 26/76
  • BSG, 16.07.1971 - 3 RK 1/71
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